Wichtig!

Neue Sportordnung

in der Sit­zung des Bun­des­sport­aus­schus­ses am 13. Juli 2019 gab es die nach­fol­gen­den Infor­ma­tio­nen zur Sportordnung:

Die neue Sport­ord­nung des BHDS ist noch nicht end­gül­tig durch das Bun­des­ver­wal­tungs­amt geneh­migt. Die durch das Bun­des­ver­wal­tungs­amt bean­stan­de­ten Pas­sa­gen wur­den geän­dert und lie­gen dem Amt bereits vor.

Da kei­ne wesent­li­chen Tei­le der neu­en Sport­ord­nung bean­stan­det wur­den wird davon aus­ge­gan­gen, dass die neue Sport­ord­nung nun­mehr zeit­nah end­gül­tig geneh­migt wird.

Wenn die Geneh­mi­gung vor­liegt, soll die neue Sport­ord­nung ver­öf­fent­licht wer­den. Sie soll dann wie beab­sich­tigt am 01. Jan. 2020 in Kraft treten.

Grund­sätz­li­ches:

Die bis­her gel­ten­de Sport­ord­nung bleibt in Kraft, bis sie durch die neue Sport­ord­nung ersetzt wird. Wich­tig ist in die­sem Zusam­men­hang auf das Datum zu ach­ten, ab dem die Sport­ord­nung in Kraft tritt.

Pro­ble­me gibt es durch das Inkraft­tre­ten bei den Bru­der­schafts­ver­gleichs­kämp­fen, die über den Jah­res­wech­sel durch­ge­führt wer­den. Sie kön­nen aus recht­li­chen Grün­den nicht nach den Bestim­mun­gen der neu­en, noch nicht in Kraft gesetz­ten Sport­ord­nung geschos­sen wer­den, da sie noch nicht gül­tig ist.

Die Diö­ze­san­schieß­meis­ter haben sich auf der Sit­zung dar­über ver­stän­digt, daß die Bestim­mun­gen zur Durch­füh­rung der Bru­der­schafts­ver­gleichs­kämp­fen in den Diö­ze­sen bereits an die neue Sport­ord­nung ange­passt wer­den können.

Für den Bereich des Diö­ze­san­ver­bands Köln wer­den die Bestim­mun­gen zeit­nah geändert.

Das Meis­ter­schafts­pro­gramm 2020 für Ver­ei­ne nach der neu­en Sport­ord­nung ist auf der Bun­des­sei­te schon ver­öf­fent­licht. Es erscheint mir aber rat­sam, die Ver­eins­meis­ter­schaf­ten nicht vor Geneh­mi­gung der neu­en Sport­ord­nung durchzuführen.

Ich wer­de euch sofort infor­mie­ren, wenn mir neue Infor­ma­tio­nen zur Sport­ord­nung vorliegen.

Fehler Meisterschaftsprogramm

beim Export der Daten für das Meis­ter­schafts­pro­gramm wur­de ein Feh­ler in den zu über­ge­ben­den Daten festgestellt.

Bei eini­gen Schüt­zen ist in der Spal­te „Daten­schutz“ die Anga­be „True“ ver­merkt. Die­se Ein­ga­be bewirkt, dass der Schüt­ze im Meis­ter­schafts­pro­gramm den Mer­ker „Daten­schutz­er­klä­rung abge­ge­ben“ erhält. Der Schüt­ze wird, da die­ser Mer­ker akti­viert wur­de, nicht in den Ergeb­nis­lis­ten aufgeführt.

Ich bit­te vor dem Import der aus e‑Vewa expor­tier­ten Daten in das Meis­ter­schafts­pro­gramm, die Über­ga­be­da­tei auf ggf. unrich­ti­ge Ein­ga­ben zu prüfen.

Nach Rück­spra­che mit dem Bun­des­ge­schäfts­füh­rer ist eine Ände­rung die­ser Ein­ga­be in e‑Vewa zur­zeit durch die User nicht mög­lich. Daher soll eine Mail an die Bun­des­ge­schäfts­stel­le mit den Daten der feh­ler­haf­ten Daten­sät­ze geschickt wer­den. Die Daten sol­len dann dort geän­dert werden.

Eine Erle­di­gungs­mail von der Bun­des­ge­schäfts­stel­le anzu­for­dern, stel­le ich anheim.

Sind die Daten geän­dert, muss ein neu­er Import der Schüt­zen in das Meis­ter­schafts­pro­gramm erfolgen.

Soll­ten wei­te­re Pro­ble­me auf­tau­chen, bit­te ich um Kontaktaufnahme.

Soll­te es Pro­ble­me mit dem Meis­ter­schafts­pro­gramm geben wer­de ich ver­su­chen, euch zu helfen.

Der Diö­ze­san­schieß­meis­ter