Wichtig!
Neue Sportordnung
in der Sitzung des Bundessportausschusses am 13. Juli 2019 gab es die nachfolgenden Informationen zur Sportordnung:
Die neue Sportordnung des BHDS ist noch nicht endgültig durch das Bundesverwaltungsamt genehmigt. Die durch das Bundesverwaltungsamt beanstandeten Passagen wurden geändert und liegen dem Amt bereits vor.
Da keine wesentlichen Teile der neuen Sportordnung beanstandet wurden wird davon ausgegangen, dass die neue Sportordnung nunmehr zeitnah endgültig genehmigt wird.
Wenn die Genehmigung vorliegt, soll die neue Sportordnung veröffentlicht werden. Sie soll dann wie beabsichtigt am 01. Jan. 2020 in Kraft treten.
Grundsätzliches:
Die bisher geltende Sportordnung bleibt in Kraft, bis sie durch die neue Sportordnung ersetzt wird. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auf das Datum zu achten, ab dem die Sportordnung in Kraft tritt.
Probleme gibt es durch das Inkrafttreten bei den Bruderschaftsvergleichskämpfen, die über den Jahreswechsel durchgeführt werden. Sie können aus rechtlichen Gründen nicht nach den Bestimmungen der neuen, noch nicht in Kraft gesetzten Sportordnung geschossen werden, da sie noch nicht gültig ist.
Die Diözesanschießmeister haben sich auf der Sitzung darüber verständigt, daß die Bestimmungen zur Durchführung der Bruderschaftsvergleichskämpfen in den Diözesen bereits an die neue Sportordnung angepasst werden können.
Für den Bereich des Diözesanverbands Köln werden die Bestimmungen zeitnah geändert.
Das Meisterschaftsprogramm 2020 für Vereine nach der neuen Sportordnung ist auf der Bundesseite schon veröffentlicht. Es erscheint mir aber ratsam, die Vereinsmeisterschaften nicht vor Genehmigung der neuen Sportordnung durchzuführen.
Ich werde euch sofort informieren, wenn mir neue Informationen zur Sportordnung vorliegen.
Fehler Meisterschaftsprogramm
beim Export der Daten für das Meisterschaftsprogramm wurde ein Fehler in den zu übergebenden Daten festgestellt.
Bei einigen Schützen ist in der Spalte „Datenschutz“ die Angabe „True“ vermerkt. Diese Eingabe bewirkt, dass der Schütze im Meisterschaftsprogramm den Merker „Datenschutzerklärung abgegeben“ erhält. Der Schütze wird, da dieser Merker aktiviert wurde, nicht in den Ergebnislisten aufgeführt.
Ich bitte vor dem Import der aus e‑Vewa exportierten Daten in das Meisterschaftsprogramm, die Übergabedatei auf ggf. unrichtige Eingaben zu prüfen.
Nach Rücksprache mit dem Bundesgeschäftsführer ist eine Änderung dieser Eingabe in e‑Vewa zurzeit durch die User nicht möglich. Daher soll eine Mail an die Bundesgeschäftsstelle mit den Daten der fehlerhaften Datensätze geschickt werden. Die Daten sollen dann dort geändert werden.
Eine Erledigungsmail von der Bundesgeschäftsstelle anzufordern, stelle ich anheim.
Sind die Daten geändert, muss ein neuer Import der Schützen in das Meisterschaftsprogramm erfolgen.
Sollten weitere Probleme auftauchen, bitte ich um Kontaktaufnahme.
Sollte es Probleme mit dem Meisterschaftsprogramm geben werde ich versuchen, euch zu helfen.
Der Diözesanschießmeister